Ist der Geschädigte nicht mehr am Leben und hat keinen nahen Verwandten, der den Schadenersatz an seiner Stelle entgegennehmen kann, so gehört dieser dem HERRN und fällt dem Priester* zu, und zwar zusätzlich zu dem Schafbock, mit dessen Blut der Priester die Schuld gegenüber dem HERRN ins Reine gebracht hat.