am Abend ging sie hinein, und am Morgen kehrte sie zurück, und zwar in das zweite Frauenhaus unter die Aufsicht des königlichen Kammerherrn Saasgas, des Hüters der Nebenfrauen; sie durfte dann nicht wieder zum König kommen, außer wenn der König Gefallen an ihr gefunden hatte und sie ausdrücklich berufen wurde.